Neue Förderung Heizungssanierung - was Verbraucher wissen müssen

Neue Förderung Heizungssanierung - was Verbraucher wissen müssen

Zum 1. Januar 2020 wurde die Bundesförderung für Heizungssanierungen neu aufgestellt. Immobilieneigentümer haben damit zwei Möglichkeiten: entweder sie nutzen die Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.

Wer seine Heizung jetzt saniert, für den lohnt es sich, auf erneuerbare Energien zu setzen.

BAFA-Förderung für den Einbau neuer Heizsysteme in Gebäuden

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Erläuterungen:

  1. Biomasse-Anlagen sind Feuerstätten, die mit Holzpellets oder Holzhackschnitzeln betrieben werden. Dazu zählen auch besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel und Kombinationskessel sowie Pelletöfen mit Wassertasche (hydraulisch mit der Zentralheizung verbunden).
  2. EE bedeutet erneuerbare Energie bzw. ein Wärmeerzeuger, der mit erneuerbarer Energie betrieben wird.
  3. Bei EE-Hybrid-Heizungen handelt es sich um EE-Kombinationen, wie zum Beispiel um Wärmepumpen oder Pelletkessel, die mit einer Solarthermieanlage kombiniert werden.
  4. Gashybrid-Heizungen sind eine Kombination aus einem Gasbrennwertkessel mit einem EE-Wärmeerzeuger wie beispielsweise eine Wärmepumpe, ein Biomassekessel oder eine solarthermische Anlage. Hierbei ist zu beachten, dass der Anteil erneuerbarer Energie mindestens 25 Prozent der Gebäudeheizlast abdecken muss.
  5. Renewable Ready- Gashybrid-Heizung: darunter versteht man den Einbau eines Gasbrennwertkessels und die spätere Nachrüstung mit EE. Diese Nachrüstung muss spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gasbrennwertkessels erfolgt sein. Der EE-Anteil muss mindestens 25 Prozent der Gebäudeheizlast betragen. Die Heizungsanlage muss soweit vorbereitet werden, dass der spätere Einbau der zusätzlichen EE­Heizung ohne großen Aufwand möglich ist.
  6. Eine erhöhte Förderung bei „Ersatz Ölheizung" wird gewährt, wenn eine Ölheizungsanlage außer Betrieb genommen wird und durch eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe oder Hybridanlage ersetzt wird.

Steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen

Die Sanierungskosten können in Höhe von 20 Prozent über drei Jahre verteilt von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Die Steuerermäßigung beträgt in den ersten beiden Jahren jeweils 7 Prozent (maximal je 14.000 Euro) und im dritten Jahr 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Diese Förderung gilt unter der Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige das Gebäude im jeweiligen Steuerjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzt und das Gebäude bei der Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre war_

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • die Wärmedämmung von Wänden
  • die Wärmedämmung von Dachflächen
  • die Wärmedämmung von Geschossdecken
  • die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
  • die Erneuerung der Heizungsanlage
  • der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Grundsätzlich kann die Förderung für mehrere Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden, wobei der Höchstbetrag auf 40.000 Euro begrenzt ist. Bedingung ist weiterhin, dass die energetischen Sanierungsmaßnahmen von Fachunternehmen ausgeführt werden.

Haben Sie Fragen, benötigen Sie Unterstützung? Wir sind gerne bei der Antragsstellung behilflich und informieren über die weiteren Anforderungen zur Heizungssanierung. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite: Beratung, Planung und Ausführung durch den Fachbetrieb der Innung.